Wohnumfeldverbesserung

Sicherheit + Komfort mit Zuschuss der Pflegekasse

Ein zugängliches Zuhause ermöglicht auch ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden. Dies muss einigen Anforderungen gerecht umgesetzt und Anträge richtig ausgefüllt werden:

  • Wie passe ich eine Wohnung bei eingeschränkter Bewegungsfreiheit und Pflegebedürftigkeit an?
  • Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
  • Wie fülle ich den Antrag aus?

Stellen Sie sich den Fragen nicht alleine. Wir bieten Beratung und Lösungen direkt aus einer Hand – Kontaktieren Sie uns noch heute!

Mögliche Maßnahmen

Unabhängig vom Raum oder der Etage, sind folgende Maßnahmen in einem Gebäude allgemein umsetzbar:

  • rutschhemmenden Bodenbelag einbauen
  • Stolperfallen beseitigen
  • elektrische Rollläden nachrüsten
  • Umbau von Möbeln, z. B. in der Höhe anpassen
  • Fenster mit abschließbaren Griffen nachrüsten (bei Demenz)
  • zur Stockwerksüberwindung einen Flexomobil Hauslift einbauen
Maßnahmen für Badezimmer Maßnahmen für Badezimmer
Maßnahmen für Türen Maßnahmen für Türen
Maßnahmen für Küchen Maßnahmen für Küchen
Maßnahmen für Treppen Maßnahmen für Treppen
Maßnahmen für Eingänge Maßnahmen für Eingänge
Maßnahmen für Schlafzimmer Maßnahmen für Schlafzimmer
Maßnahmen für Terrassen Maßnahmen für Terrassen
Maßnahmen für Wohnzimmer Maßnahmen für Wohnzimmer
Maßnahmen für Arbeitszimmer Maßnahmen für Arbeitszimmer
Wohnumfeldverbesserung Hausgrafik
Bad
  • erhöhter WC-Sitz
  • verstellbarer Spiegel
  • Haltegriffe an der Wand
  • Sitzbrett für Badewanne
  • Nacht-Beleuchtung mit Bewegungsmelder
  • nach außen öffnende Tür
Türen
  • barrierefreie und schwellenlose Übergänge
  • verbreiterte Türöffnungen
  • ggf. Umbau zu Schiebetüren
Küche
  • unterfahrbare Arbeitsplatte + Rollcontainer
  • absenkbare Hängeschränke
  • Auszüge statt Fachböden in den Schränken
  • Backofen/Spülmaschine erhöht einbauen
  • niedrige Arbeitsflächen, die im Sitzen genutzt werden können
Treppe
  • beidseitigen Handlauf nachrüsten
  • trittsichere + kontrastreiche Stufen
  • rutschsicherer Belag
Eingang
  • vereinfachtes Türöffnen über Zahlencode, Fingerscan und/oder Handy-App inkl. Zugangsverwaltung
  • Rampe statt Stufen
  • überdachter Eingang als Schutz vor Regen, Schnee, Glatteis
  • breite Haustür + niedrige Türschwelle
Schlafzimmer
  • Bett / Möbel in der Höhe anpassen
  • ausreichend Beleuchtung / Nachtbeleuchtung mit Bewegungsmelder
  • Ablagemöglichkeiten neben Bett z. B. für Medikamente, Hilfsmittel, …
  • Schränke mit Auszügen nachrüsten
  • Dreh- durch Schiebetüren ersetzen
Terrasse
  • Terrassentür mit flacher Schwelle (max. 2 cm) oder Rampe ergänzen
  • elektrisch bedienbare Markise
Arbeitszimmer
  • höhenverstellbarer Schreibtisch
  • gut erreichbare Ablagemöglichkeiten
Wohnzimmer
  • Sitzmöbel erhöhen für leichteres Aufstehen

Was dürfen Sie von uns erwarten?

  1. Gemeinsam machen wir anhand unserer Checkliste eine Bestandsaufnahme und beraten Sie zu den möglichen Verbesserungen direkt bei Ihnen vor Ort.
  2. Wir erstellen für Sie ein individuelles Angebot über die besprochenen Maßnahmen, welches Sie bei der Pflegekasse einreichen können.
  3. Sie erhalten von der Pflegekasse eine Übernahmeerklärung.
  4. Sie vereinbaren mit uns einen Termin zur Umsetzung der Verbesserungen.

Für unseren Service (1 Stunde Bestandsaufnahme + Beratung vor Ort mit Checkliste + Erstellung eines individuellen Angebots) berechnen wir eine einmalige Aufwandspauschale von 99,- €.

Diese wird bei Auftragserteilung mit der Schlussrechnung verrechnet, sodass Ihnen am Ende keine Zusatzkosten entstehen.

Zuschuss zur Wohnraumanpassung

Um den Zuschuss von der Pflegekasse zu erhalten, muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen. Pflegebedürftige Personen haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf die finanzielle Unterstützung.

Verändert sich mit der Zeit die Pflegesituation / der Pflegegrad und werden dadurch erneut Umbauten notwendig, kann der Zuschuss ein weiteres Mal beantragt werden.

Zudem muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Maßnahme ermöglicht die häusliche Pflege
  • sie erleichtert die Pflege erheblich
  • sie stellt die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wieder her

So hoch ist der Zuschuss

Die Pflegekasse bezahlt Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.180 € für die Umbaumaßnahmen.

Eine Maßnahme umfasst dabei alle baulichen Veränderungen, die das Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person verbessern.

So stellt man den Antrag

Der Antrag muss zwingend vor dem Start der geplanten Maßnahmen bei der Pflegekasse gestellt werden. Hierzu wird das von uns für Sie individuell erstellte Angebot, zusammen mit einer kurzen Begründung des Vorhabens, bei der Pflegekasse eingereicht.

Anschließend erhalten Sie von der Pflegekasse eine Übernahme- oder Ablehnungserklärung.

Im Falle einer Ablehnung empfehlen wir immer, Widerspruch einzulegen.